Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sämtliche Leistungen von „BLACK SHEEP TATTOO“ an Kunden (ge-mäß $ 13 BGB) erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachste-
henden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Vertragspartner ist das Tattoostudio ,BLACK SHEEP TATTOO“ – Inhaber Filip Dubowski, Betriebsstätte: Philipp- Mayetstrasse 7,67304
Eisenberg und seine Tätowierer.
3. Die Kundin / der Kunde (nachfolgend Kunde genannt) ist im Vorfeld verpflichtet BLACK SHEEP TATTOO über mögliche Allergien, Medikamente
oder Krankheiten zu informieren. BLACK SHEEP TATTOO tätowiert keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sowie Bluter,
Personen mit Hepatitis oder Personen mit Immunschwäche (HIV) sowie mit ausgeprägten, akuten grippalen und/oder Magen-Darm-Infekten sowie
dem Corona-Virus. Ebenfalls tätowiert BACK SHEEP TATTOO keine Kundinnen mit einer bestehenden Schwangerschaft.
4. BLACK SHEEP TATTOO behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche
mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen – oder tierverachtenden Inhalten, etc. sein.
BLACK SHEEP TATTOO tätowiert keine Personen unter 18 Jahren, auch nicht mit schriftlicher Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten.
5. Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für die Tätowierung in Auftrag gibt und es dadurch
zu einer Terminvereinbarung kommt. Dies kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen, Zusätzlich hat der Kunde eine schriftliche
Willenserklärung gemäß BGB (Werkvertrag BGB $ 631) auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Terminvereinbarung und somit die Anfertigung
einer Vorlage für die Tätowierung ist nur mit einer Anzahlung bzw. in Einzelfällen mit einer Vorauszahlung möglich. Der Kunde geht mit einer
Terminvereinbarung somit einen rechtskräftigen Vertrag ein.
6. Bei Terminvereinbarungen verlangt BLACK SHEEP TATTOO eine Anzahlung, Diese beläuft sich in der Regel auf mindestens 50 bis 100 Euro.
Der Kunde erhält mit der Anzahlung/Vorauszahlung eine schriftliche Bestätigung, Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. In Einzelfällen
behält sich BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich vor, eine Vorauszahlung für die gewünschte Tätowierung zu verlangen.
7. Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin verschoben werden (telefonisch oder schriftich), damit BLACK SHEEP TATTOO
den Termin neu belegen kann. Geschieht die Verschiebung nicht fristgerecht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als
Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale sowie als Schadensersatz für
entgangenen Gewinn) einbehalten
8. Kann der Termin kurzfristig wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, bleibt die Anzahlung erhalten, wenn ein ärztliches Attest oder eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (Kopie reicht aus). Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung
als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für
entgangenen Gewinn einbehalten.
9. Wird der Termin aus allen anderen Gründen nicht wahrgenommen oder abgesagt (z.B. Nichterscheinen des Kunden, einseitiger Vetragsbruch).
so wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten
und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten. Zusätzlich kann ZSA Schadensersatz für den
Vorauszahlung als Gutschrift nur dann erhalten, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Nachholtermin vereinbart wird.
11. Wird der Termin vonseiten BLACK SHEEP TATTOO abgesagt (Krankheit des Tätowierers, etc), hat BLACK SHEEP TATTOO das Recht einen
zeitnahen Nachholtermin innerhalb der geltenden Geschäftszeiten anzusetzen, um den rechts gültigen Vertrag zu erfüllen. Dieser Nachholtermin
muss innerhalb der nächsten drei Monate stattfinden. Ist dies vonseiten BLACK SHEEP TATTOO nicht
möglich, so hat BLACK SHEEP TATTOO die Anzahlung bzw. die Vorauszahlung bar und in voller Höhe an den Kunden zurückzuzahlen. Wünscht
der Kunde keinen Nachholtermin oder wird dieser vom Kunden außerhalb der Frist von sechs Monaten gewünscht, wird die Anzahlung bzw. die
geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale)
einbehalten.
12. Anzahlung bzw. Vorauszahlungen, die auf Kulanzbasis von BLACK SHEEP TATTOO dem Kunden zurückerstattet werden sollten, werden
niemals in bar, sondern in Form eines Gutscheins ausgestellt.
13. Die Bezahlung für ein Tattoo erfolgt immer in bar oder sofortigem PayPal-Transfer nach erbrachter Leistung. Anzahlungen können vorab in bar
oder per PayPal-Transfer geleistet werden. In Einzelfällen behält sich BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich vor, eine Vorauszahlung für die
gewünschte Tätowierung zu verlangen.
14. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. der derzeit geltenden gesetzl. MwSt. und beinhaltet zudem ein Nachstechen. Termine für
Nachstechen sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist das Nachstechen zu bezahlen. Ein
Nachstechtermin wird erst nach vorheriger Begutachtung des Tattoos durch den verantwortlichen Tätowierer vereinbart. Sollte ein kostenloses
Nachstechen aus technischer und künstlerischer Sichtweise NICHT notwendig sein, ist das Tattoo und der daraus entstandene Vertrag,
abgeschlossen. Wünscht der Kunde trotzdem ein Nachstechen von bestimmten Stellen und/oder Erweiterungen von Linien etc. wird ein Material-
und Zeitaufwand auf Basis des aktuell geltenden Stundesatzes berechnet. Bei Nichteinhalten oder nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden
vorher) von Nachstechterminen wird für die Neuansetzung eine Pauschale von 50,- € fallig.
15. Motive und Urheberrecht: Wünscht der Kunde eine Tätowierung von einer eigens ein- oder mitgebrachten Vorlage, die somit durch BLACK
SHEEP TATTOO vorlagengetreu übernommen werden soll, so ist der Kunde in der Pflicht evtl. Rechte Dritter (2.B. Urheberrechte) vorab zu prù-
fen oder zu beschaffen. BLACK SHEEP TATTOO sieht sich in diesem Fall ausschließlich als Dienstleister zur Erstellung der gewünschten
Tätowierung und schließt jegliche Haftung aus, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. ZSA handelt hier im Sinne des
ausdrücklichen Kundenwunsches
16. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag im Studio erworben werden und sind ab Ausstellungsdatum ein Jahre gültig. Gutscheine
werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.
17. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden, Der Kunde entbindet BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich – mit
auftretenden Komplikationen keine Schadensansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen BLACK SHEEP TATTOO
sowie dessen Lieferanten geltend zu machen, BLACK SHEEP TATTOO haftet auch in diesem Fall nur dann, wenn BLACK SHEEP TATTOO
nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat.
18, Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es
werden ausschließlich Einweg-Nadeln sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet, Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere
Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und BLACK SHEEP TATTOO steht innerhalb der geltenden Geschäftszeiten für Beratung und
Fragen zur Verfügung. Die Unterschrift des Kunden verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos
bis zur vollständigen Verheilung.
19. BLACK SHEEP TATTOO verpflichtet sich, persönliche Daten unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen nur für
den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne
schriftiche Einwiligung des Kunden
20. Das Recht zur Abweichung von den Regelungen dieser AGB vonseiten BLACK SHEEP TATTOO zugunsten des Kunden bleibt ausdrücklich
vorbehalten.