Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Sämtliche Leistungen von „BLACK SHEEP TATTOO“ an Kunden (ge-mäß $ 13 BGB) erfolgen ausschließlich unter Geltung der nachste-

henden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Vertragspartner ist das Tattoostudio ,BLACK SHEEP TATTOO“ – Inhaber Filip Dubowski, Betriebsstätte: Philipp- Mayetstrasse 7,67304

Eisenberg und seine Tätowierer.

3. Die Kundin / der Kunde (nachfolgend Kunde genannt) ist im Vorfeld verpflichtet BLACK SHEEP TATTOO über mögliche Allergien, Medikamente

oder Krankheiten zu informieren. BLACK SHEEP TATTOO tätowiert keine Personen unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sowie Bluter,

Personen mit Hepatitis oder Personen mit Immunschwäche (HIV) sowie mit ausgeprägten, akuten grippalen und/oder Magen-Darm-Infekten sowie

dem Corona-Virus. Ebenfalls tätowiert BACK SHEEP TATTOO keine Kundinnen mit einer bestehenden Schwangerschaft.

4. BLACK SHEEP TATTOO behält sich vor, Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche

mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen – oder tierverachtenden Inhalten, etc. sein.

BLACK SHEEP TATTOO tätowiert keine Personen unter 18 Jahren, auch nicht mit schriftlicher Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten.

5. Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für die Tätowierung in Auftrag gibt und es dadurch

zu einer Terminvereinbarung kommt. Dies kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen, Zusätzlich hat der Kunde eine schriftliche

Willenserklärung gemäß BGB (Werkvertrag BGB $ 631) auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Terminvereinbarung und somit die Anfertigung

einer Vorlage für die Tätowierung ist nur mit einer Anzahlung bzw. in Einzelfällen mit einer Vorauszahlung möglich. Der Kunde geht mit einer

Terminvereinbarung somit einen rechtskräftigen Vertrag ein.

6. Bei Terminvereinbarungen verlangt BLACK SHEEP TATTOO eine Anzahlung, Diese beläuft sich in der Regel auf mindestens 50 bis 100 Euro.

Der Kunde erhält mit der Anzahlung/Vorauszahlung eine schriftliche Bestätigung, Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet. In Einzelfällen

behält sich BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich vor, eine Vorauszahlung für die gewünschte Tätowierung zu verlangen.

7. Termine können bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin verschoben werden (telefonisch oder schriftich), damit BLACK SHEEP TATTOO

den Termin neu belegen kann. Geschieht die Verschiebung nicht fristgerecht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als

Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale sowie als Schadensersatz für

entgangenen Gewinn) einbehalten

8. Kann der Termin kurzfristig wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden, bleibt die Anzahlung erhalten, wenn ein ärztliches Attest oder eine

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird (Kopie reicht aus). Geschieht dies nicht, wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung

als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für

entgangenen Gewinn einbehalten.

9. Wird der Termin aus allen anderen Gründen nicht wahrgenommen oder abgesagt (z.B. Nichterscheinen des Kunden, einseitiger Vetragsbruch).

so wird die Anzahlung bzw. die geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten

und Beratungspauschale) sowie als Schadensersatz für entgangenen Gewinn einbehalten. Zusätzlich kann ZSA Schadensersatz für den

Vorauszahlung als Gutschrift nur dann erhalten, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Nachholtermin vereinbart wird.

11. Wird der Termin vonseiten BLACK SHEEP TATTOO abgesagt (Krankheit des Tätowierers, etc), hat BLACK SHEEP TATTOO das Recht einen

zeitnahen Nachholtermin innerhalb der geltenden Geschäftszeiten anzusetzen, um den rechts gültigen Vertrag zu erfüllen. Dieser Nachholtermin

muss innerhalb der nächsten drei Monate stattfinden. Ist dies vonseiten BLACK SHEEP TATTOO nicht

möglich, so hat BLACK SHEEP TATTOO die Anzahlung bzw. die Vorauszahlung bar und in voller Höhe an den Kunden zurückzuzahlen. Wünscht

der Kunde keinen Nachholtermin oder wird dieser vom Kunden außerhalb der Frist von sechs Monaten gewünscht, wird die Anzahlung bzw. die

geleistete Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung (für Vorleistungen wie Zeichnung, Administrationskosten und Beratungspauschale)

einbehalten.

12. Anzahlung bzw. Vorauszahlungen, die auf Kulanzbasis von BLACK SHEEP TATTOO dem Kunden zurückerstattet werden sollten, werden

niemals in bar, sondern in Form eines Gutscheins ausgestellt.

13. Die Bezahlung für ein Tattoo erfolgt immer in bar oder sofortigem PayPal-Transfer nach erbrachter Leistung. Anzahlungen können vorab in bar

oder per PayPal-Transfer geleistet werden. In Einzelfällen behält sich BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich vor, eine Vorauszahlung für die

gewünschte Tätowierung zu verlangen.

14. Der Preis für ein Tattoo versteht sich inkl. der derzeit geltenden gesetzl. MwSt. und beinhaltet zudem ein Nachstechen. Termine für

Nachstechen sind innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wahrzunehmen, ansonsten ist das Nachstechen zu bezahlen. Ein

Nachstechtermin wird erst nach vorheriger Begutachtung des Tattoos durch den verantwortlichen Tätowierer vereinbart. Sollte ein kostenloses

Nachstechen aus technischer und künstlerischer Sichtweise NICHT notwendig sein, ist das Tattoo und der daraus entstandene Vertrag,

abgeschlossen. Wünscht der Kunde trotzdem ein Nachstechen von bestimmten Stellen und/oder Erweiterungen von Linien etc. wird ein Material-

und Zeitaufwand auf Basis des aktuell geltenden Stundesatzes berechnet. Bei Nichteinhalten oder nicht rechtzeitiger Absage (mind. 48 Stunden

vorher) von Nachstechterminen wird für die Neuansetzung eine Pauschale von 50,- € fallig.

15. Motive und Urheberrecht: Wünscht der Kunde eine Tätowierung von einer eigens ein- oder mitgebrachten Vorlage, die somit durch BLACK

SHEEP TATTOO vorlagengetreu übernommen werden soll, so ist der Kunde in der Pflicht evtl. Rechte Dritter (2.B. Urheberrechte) vorab zu prù-

fen oder zu beschaffen. BLACK SHEEP TATTOO sieht sich in diesem Fall ausschließlich als Dienstleister zur Erstellung der gewünschten

Tätowierung und schließt jegliche Haftung aus, die durch die Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. ZSA handelt hier im Sinne des

ausdrücklichen Kundenwunsches

16. Geschenkgutscheine können zu jedem Betrag im Studio erworben werden und sind ab Ausstellungsdatum ein Jahre gültig. Gutscheine

werden nicht ausbezahlt, auch keine Teilbeträge.

17. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden, Der Kunde entbindet BLACK SHEEP TATTOO ausdrücklich – mit

auftretenden Komplikationen keine Schadensansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen BLACK SHEEP TATTOO

sowie dessen Lieferanten geltend zu machen, BLACK SHEEP TATTOO haftet auch in diesem Fall nur dann, wenn BLACK SHEEP TATTOO

nachweislich grob fahrlässig gehandelt hat.

18, Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt. Es

werden ausschließlich Einweg-Nadeln sowie Einweg- und hygienische Artikel verwendet, Es wird über Risiken, Nebenwirkungen, sowie spätere

Pflege (vor und nach dem Ausheilen) informiert und BLACK SHEEP TATTOO steht innerhalb der geltenden Geschäftszeiten für Beratung und

Fragen zur Verfügung. Die Unterschrift des Kunden verpflichtet zur Einhaltung der abgegebenen Anweisung über Hygiene und Pflege des Tattoos

bis zur vollständigen Verheilung.

19. BLACK SHEEP TATTOO verpflichtet sich, persönliche Daten unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Datenschutzbestimmungen nur für

den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne

schriftiche Einwiligung des Kunden

20. Das Recht zur Abweichung von den Regelungen dieser AGB vonseiten BLACK SHEEP TATTOO zugunsten des Kunden bleibt ausdrücklich

vorbehalten.